Ab Juli 2023 Inflationsausgleichszahlungen im Sozial- und Erziehungsdienst!

15. Juni 2023

Freut Euch im Juli auf diese Zahlungen:

Erstmalige Auszahlung des individuellen Leistungsentgelts Mitte des Jahres statt im Dezember

Einmalige Inflationsausgleichzahlung von 1.460 Euro „brutto wie netto“

Von August 2023 bis Februar 2024 monatliche Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von 220 Euro „brutto wie netto“

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig. Das hat die ADK gestern einstimmig beschlossen und wird im Juli zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt.

Die im TVöD beschlossenen Tariferhöhungen ab 1. März 2024 konnten noch nicht beschlossen werden, da die endgültigen Texte im TVöD noch in Bearbeitung sind. Die Arbeitgeber haben in einer Absichtserklärung die vollständige Übernahme der Tariferhöhungen für den Sozial- und Erziehungsdienst zugesagt.

Kolleginnen und Kollegen im TV-L müssen mal wieder weiter warten!

Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der TVöD für alle gilt, und verhandelt weiter intensiv eine Überleitung in den TVöD. Die Tarifverhandlungen im TV-L beginnen erst im Oktober 2023. Wir verstehen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen, die nicht nach dem TVöD bezahlt werden, wieder – wie bei der Corona-Sonderzahlung – wie Beschäftigte zweiter Klasse fühlen! Auch sie hätten einen sofortigen Inflationsausgleich bitter nötig! Dass sie wieder leer ausgehen, hat zwei Gründe: die Trägheit der Arbeitgeber und fehlende Mitgliedschaften in unserer Organisation.

Da hilft nur eines: Jetzt Mitglied der Kirchengewerkschaft werden! http://kg-nds.de/mitglied-werden/