Innerkirchlicher Arbeitgeberwechsel im Osten gelungen

Donnerstag, 2. September 2010

Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der Ev.-luth. Landeskirchen Mecklenburg, Thüringen und Sachsen können kirchliche Beschäftigte ohne Verluste wechseln. Angesicht der häufigen strukturellen Veränderungen im kirchlichen Bereich ermöglicht eine solche Regelung mehr Flexibilität und Veränderungsbereitschaft und füllt den Begriff der Dienstgemeinschaft mit innerkirchlicher Solidarität. Grundlage hierfür sind die dortigen Regelungen zum Übergangsrecht (Anmerkung 2 zu § 1 Abs. 1): Überleitungsregelungen-Stand 800310. Es wäre prima, wenn eine vergleichbare Regelung auch für den Bereich der Konföderation vereinbart werden könnte. W.M.

Hamburg: Große Anfrage in der Bürgerschaft

Donnerstag, 26. August 2010

In einer großen Anfrage von Abgeordneten der Linken in der Hamburger Bürgerschaft wurden Fragen zu den Grenzen des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen und zu Konkurrenzvorteilen infolge des Übergewichts der Arbeitgeberseite im Rahmen des Dritten Weges gestellt: Dritter Weg

Kinderbetreuung- die leeren Versprechen!

Mittwoch, 4. August 2010

Der ZDF-Bericht der Reihe “Frontal 21″ zeigt den wachsenden Bedarf nach Kinderbetreung und qualifizierten Fachkräften! Wir finden: Unbedingt sehenswert!

Kinderbetreung die leeren Versprechen

Erzieherinnen händeringend gesucht!

Montag, 5. Juli 2010

Während die Landeskirche Hannovers noch diskutiert, ob es besser sei, sich von vielen Kitas zu trennen oder die Bezahlung zu verschlechtern, macht sich im Land die Personalknappheit immer mehr bemerkbar. Mehr….Personalmangel in den Kitas, HAZ v. 02.07.10

Sozialversicherungswahlen: Streit zwischen evangelischer und katholischer Arbeitnehmerschaft

Dienstag, 29. Juni 2010

Bei den Sozialwahlen geht es um die Vertretung der Arbeitnehmer in den Vertreterversammlungen der Krankenkassen und der Rentenversicherung. Auch die christlichen Arbeitnehmer nehmen an den Sozialwahlen mit einer gemeinsamen Liste teil. Allerdings beansprucht die katholische Seite unangemessen viele Sitze. Wir veröffentlichen hierzu einen Brief er evangelischen Arbeitnehmerschaft Oldenburg:…Sozialwahlen

Kurzbericht vom Treffen der Arbeitnehmerorganisationen bezüglich der ADK-Neubildung

Donnerstag, 24. Juni 2010

Am 22.06.2010 trafen sich 13 VertreterInnen von Verdi, MVV-K, den Verbänden der kirchlichen Mitarbeiter aus den Landeskirchen BS, H und OL  und des Kirchenmusikerverbandes Hannover, um über die Weiterarbeit in der ADK nach der Neubildung zu sprechen. Während der gesamten Sitzung versuchte Verdi die anderen Organisationen davon zu überzeugen, dass gerade jetzt der richtige Zeitpunkt für den (möglichst gemeinsamen) Ausstieg aus dem Dritten Weg gegeben sei, um einen Tarifvertrag zu erreichen.  Der MVV erklärte dazu: Solange Tarifverträge nicht durchgesetzt werden können, beteiligt sich der MVV an der bisherigen kircheninternen Arbeitrechtsregelung und arbeitet in der ADK mit. VKM und Kirchenmusikerverband betonten die Wichtigkeit der Einheit der Arbeitnehmerorganisationen.  Dies wurde von Allen so gesehen.

Konsens: Keine Organisation sollte allein in die ADK gehen.  Im August werden die Gespräche fortgesetzt.  W.M.

Will sich die Landeskirche Hannovers von vielen Kindergärten trennen?

Freitag, 18. Juni 2010

Wegen der Finanznot der Kommunen geraten auch die kirchlichen Kindergärten stark unter Druck. Um sich behaupten zu können, brauche die Kirche professionelle Strukturen und übergemeindliche Trägerschaften für ihre Kitas. Dem ist vollständig zuzustimmen. Besonders deutlich wird dies in der Landeshauptstadt Hannovers, wo eine schlechte Refinanzierung der kirchlichen Kindergärten zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch überforderte Nichtfachleute ausgehandelt wurde. … weiterlesen »

100.000 Besucher auf mvv-k.de

Montag, 14. Juni 2010

Am Wochenende war es soweit: der 100.000. Besucher unserer Homepage wurde gezählt. Oder war’s eine Besucherin? Egal, wir freuen uns über das rege Interesse an Arbeitnehmerfragen kirchlicher Beschäftigter in Niedersachsen.
Aus einer Idee vor fünf Jahren ist ein starker Verband mit vielen zufriedenen Mitgliedern geworden, der selbstbewusst und engagiert die Interessen seiner Mitglieder vertritt – und so soll’s bleiben.

Arbeitnehmerorganisationen treffen sich am 22.06.2010

Samstag, 12. Juni 2010

Wie bereits berichtet, hatten die Arbeitnehmerorganisationen vereinbart, noch vor der Sommerpause ein Treffen in Bezug auf die Neubesetzung der ADK durchzuführen. Das erste Treffen findet nun am 22.06.2010 in den Verdi-Räumen statt. Neben den drei Verbänden kirchlicher Mitarbeiter aus den Landeskirchen Braunschweig, Hannovers und Oldenburg, sowie dem Verband der Kirchenmusiker, hatten  Verdi (unter Vorbehalt der Optionssicherung) und natürlich der MVV die Bereitschaft zur Mitarbeit in der ADK mitgeteilt. Es wird spannend wie es weiter geht: Verdi hat sich ja lediglich zur Optionssicherung angemeldet (und will von außen Tarifverträge durchsetzen) und der VKM-Hannover hat einen Artikel  unter dem Titel: ADK -und keiner geht hin? veröffentlicht. Was damit gemeint ist, kann dem Artikel selbst nicht entnommen werden. Nach dem Mitarbeitergesetz sollen sich die Arbeitnehmerorganisationen untereinander über die Verteilung der Arbeitnehmersitze einigen. Maßstab kann hier vor allem die Anzahl der Mitglieder im aktiven kirchlichen Dienst sein.

Natürlich wären gute Tarifverträge besser als der Dritte Weg, doch bis zu deren Durchsetzung (wohl zunächst in der Diakonie) lohnt es sich auf jeden Fall auch gegen Verschlechterungen und für die weitere Tarifanbindung in der ADK zu kämpfen!

Ergebnisse der ADK-Sitzung vom 08.06.2010

Samstag, 12. Juni 2010

Pauschalregelungen für Aushilfskräfte ab 01.08.2010: Aushilfskräfte werden bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu sechs Wochen pauschal der Engeltstufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet. Dies gilt auch bei mehrmaligen Aushilfstätigkeiten, sofern die jeweilige Zeitdauer sechs Wochen nicht überschreitet. Diese Regelung erspart den Beschäftigten in den Personalabteilungen und den Mitarbeitervertretungen viel Arbeit. Die Regelung hätte eigentlich schon im März beschlossen werden sollen, aber aufgrund der Einwendungen einiger Amtsleiter aus dem Bereich der Landeskirche Hannovers, die diese Regelung als zu teuer ansahen, wurde die bereits im Vorbereitungsausschuss erzielte Einigung plötzlich von der  Arbeitgeberseite nicht mehr mitgetragen. Doch Ende gut, alles gut!

In den Vorbereitungsausschuss wurde auch die Frage des innerkirchlichen Arbeitgeberwechsels überwiesen. Der MVV hatte gegen die Ablehnung des Arbeitnehmerantrags Einwendungen erhoben, so dass weiter nach einer Einigung gesucht werden muss. Hier mauern die Arbeitgeber: Sie sind der Ansicht, dass aus der von ihnen postulierten “Dienstgemeinschaft” keine positiven Rechtsfolgen für die Beschäftigten beim Arbeitgeberwechsel abzuleiten seien. Also muss das Dienstgemeinschaftskonzept auf den Prüfstand gestellt werden. Aus Sicht des MVV-K darf die Solidarität der Dienstgemeinschaft nicht an der Kirchengemeindegrenze enden, sondern muss sich auf den gesamten kirchlichen Bereich, mindestens auf den Geltungsbereich der DVO erstrecken und einen unschädlichen innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel ermöglichen. Ein Dienstgemeinschaftskonzept, das den Anspruch einer Solidargemeinschaft aufgibt, hat keine Existenzberechtigung mehr.

Ebenfalls in den Ausschuss überwiesen, wurde die Regelung zum erweiterten polizeilichen Führungszeugnis, dass zukünftig von allen Beschäftigten verlangt werden kann, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Hier scheint eine Einigung möglich.  W.M.

nächste Seite »