Streikverbot bei der Kirche

Pressemitteilung 30. Oktober 2020

Weil im kirchlichen Bereich nicht gestreikt werden darf, sind die kirchlichen Beschäftigten auf die Hilfe der Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst angewiesen, die erfolgreich für eine Verbesserung des TVöD gekämpft haben. Davon werden auch unsere Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst profitieren. Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen hat sich mit einer Anzeige in der Hannoverschen Allgemeinen (HAZ) vom 30.10.2020 bedankt.

Gerade im Bereich der Kirchen sind die Beschäftigten sehr schlecht organisiert (weniger als 10 Prozent), was sicher auch am fehlendem Streikrecht liegt.

Vier zusätzliche Urlaubstage für Organisierte gefordert!

Damit unsere Möglichkeiten sich auch innerhalb des kirchlichen „Dritten Weges“ verbessern, wollen wir zusammen mit den anderen Arbeitnehmerorganisationen vier zusätzliche Urlaubstage für die Gewerkschafts- und Verbandsmitglieder in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission verhandeln! Wir hoffen dabei auf das Verständnis der bisher noch nicht in einer Arbeitnehmerorganisation organisierten Kolleginnen und Kollegen. Gemeinsam mit euch können wir viel erreichen, z.B. auch das uns bisher vorenthaltene zweiprozentige Leistungsentgelt.

Wer jetzt Mitglied werden will, findet ein Beitrittsformular unter „Ich will mitmachen“.