Nachweislich beruflich erworbene Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt

Pressemitteilung 09. Juni 2020

Die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen sind für folgende Tätigkeitsbereiche erfüllt:

  • im Gesundheitsdienst,
  • in der Wohlfahrtspflege oder
  • in einem Laboratorium tätig oder
  • durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt waren.

Der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit nach Nr. 3101 bei einer in den genannten Bereichen tätigen versicherten Person ist in folgenden zwei Konstellationen begründet:

  1. Eine Infektion mit Covid-19 ist mittels PCR-Test nachgewiesen.
  2. Ein positiver PCR-Test liegt zwar nicht vor, aber die versicherte Person hatte bei Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit direkten Kontakt zu einer wahrscheinlich oder bestätigt mit Covid-19 infizierten Person und nach diesem Kontakt sind innerhalb der Inkubationszeit Symptome aufgetreten, die auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen. Ein direkter Kontakt ist insbesondere bei pflegerischer Tätigkeit an der Indexperson, bei körperlicher Untersuchung der Indexperson oder bei Umgang mit Atemwegssekret oder anderen Körperflüssigkeiten gegeben.

Wichtig ist eine schnelle Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige über Mitarbeitende, die positiv auf Covid-19 getestet wurden! Das positive Testergebnis soll der Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin beigefügt werden.

Häufig liegen Mitarbeitenden nur telefonische Informationen des Gesundheitsamtes über positive Testergebnisse vor. In dem Fall kümmert sich die BGW um eine schriftliche Bestätigung des positiven Testergebnisses.

Bitte geben Sie dafür in der Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige an, durch welche Institution (z. B. zuständiges Gesundheitsamt an welchem Ort?) oder ärztliche Praxis die Testergebnisse kommuniziert wurden.

Da die Kindertagesstätten zum Bereich der Wohlfahrtspflege gehören, werden die dort Beschäftigten von dieser Regelung erfasst.

Hier finden Sie nähere Ausführungen:

https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus