Gutachten der GEW zu den Rechten der Beschäftigten der Risikogruppen (RKI)

Pressemitteilung 17. Juni 2020

Kirchliche Kita-Beschäftigte aus Risikogruppen haben immer wieder Fragen welche Rechte sie eigentlich haben. Viele Arbeitgeber kommen ihrer Fürsorgepflicht nach und beschäftigten die Betroffenen im Home-office, jedenfalls nicht im risikoreichen Gruppendienst. Es gibt leider auch Arbeitgeber, die es mit dem kirchlichen Selbstverständnis nicht so genau nehmen und die unzulässigen Druck ausüben und dabei auch Rechtsbrüche in Kauf nehmen. Ohne Mitbestimmungsverfahren der Mitarbeitervertretung (MAV) können keine konkreten Gefährdungsbeurteiligungen vorgenommen werden. Auch der Betriebsarzt hat eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Keinesfalls sollten Mitarbeiter sich bereit erklären, Gesundheitsgutachten einfach zurückzunehmen.

Wendet Euch an eure MAV oder an die Kirchengewerkschaft Niedersachsen, wenn Druck gemacht wird!