Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst

Pressemitteilung 24. November 2022

Alle KollegInnen in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten ab dem 1. Juli 2022 eine monatliche SuE-Zulage von 130,00 Euro. Kita-Leitungen sind von dieser Zulage leider ausgenommen, SozialarbeiterInnen in den Entgeltgruppen S 11b bis S12, S 14 oder S15 erhalten 180,00 Euro. Die Auszahlung wird rückwirkend noch mit dem Dezembergehalt erwartet.

Die SuE-Zulage kann ab 2023 in bis zu zwei zusätzliche freie Tage umgewandelt werden. Das muss dem Arbeitgeber bis zum 28.02.23 mitgeteilt werden. Die Zulage wird für die Arbeitszeit an diesen Tagen entsprechend gekürzt.

Außerdem gibt es für alle KollegInnen im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem Jahr 2023 zwei Regenerationstage. Diese müssen spätestens vier Wochen vorher in Textform beantragt werden. Die Tage aus 2022 können bis zum 30.09.23 in Anspruch genommen werden.

Zudem besteht Anspruch auf zusätzliche 30 Stunden im Jahr zur Vorbereitung und Qualifizierung.

Zusätzlich gilt ab dem 1. Juli 2022, dass PraxisanleiterInnen in der Ausbildung z. B. von ErzieherInnen oder SozialassistentInnen monatlich 70,00 Euro erhalten. Wichtig ist hierbei, dass der zeitliche Anteil mindestens 15 Prozent der Gesamttätigkeit ausmachen muss (in Vollzeit 5,85 Wochenstunden). Zudem wird es eine Erweiterung der Protokollerklärung zur „besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit“ zur Eingruppierung in die S 8b geben (Aufnahme von FacherzieherInnen, Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, Tätigkeit als Kinderschutzfachkraft).

Außerdem wurde beschlossen:

  • Für Leitungen: Neue Berechnung der Durchschnittsbelegung
    • Statt 01.10. bis 31.12. des vorangegangenen Kalenderjahres jetzt 01.01. bis 31.12.
    • Unterschreitung von nicht mehr als 7,5 % (bisher: 5 %) führt nicht zur Herabgruppierung
  • Ab 01.10.2024 neue Laufzeiten in den Stufe 2 und 3 – das heißt früher mehr Geld:
    • Stufe 3 nach zwei statt drei Jahren in Stufe 2
    • Stufe 4 nach drei statt vier Jahren in Stufe 3
  • Auch ab 01.10.2024:
    • Keine Endstufe 4 mehr für bestimmte Kolleg*innen in S 4
    • Keine Endstufe 4 oder verlängerte Laufzeit bis zur Stufe 5 und 6 in S 8b