Gratulation zum Tarifabschluss im öffentlichen Dienst!

Pressemitteilung 17. April 2018

Am 17.04.2018 kam es nach intensiven Warnstreiks zu einem Abschluss für die Beschäftigten des Kommunal- und Bundesdienstes. Von den Verbesserungen des TVöD profitieren im kirchlichen Bereich die Kita-Beschäftigten und ab 2019 auch die Beschäftigten des Sozialdienstes. Der Abschluss ist nach Aussage des ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske sehr komplex. 

Gut zusammengefasst hat die GEW das Tarifergebnis

  • Insgesamt 7,5 Prozent bei 30 Monaten Vertragslaufzeit.
  • Mindestens 7,3 Prozent mehr für den Sozial- und Erziehungsdienst.
  • Bis zu 12 Prozent mehr für Einsteigerinnen und Einsteiger (Stufe 1 aller Entgeltgruppen).
  • Deutliche Steigerung für die Entgeltgruppen EG 9 bis EG 13.
  • Rückwirkend zum 1. März 2018: Im Schnitt 3,19 Prozent mehr.
  • Ab 1. April 2019: Im Schnitt 3,09 Prozent mehr.
  • Ab 1. März 2020: Im Schnitt 1,06 Prozent mehr.
  • Zusätzlich gibt es zum 1. März 2018 für die Entgeltgruppen E 1 bis E 6 eine Einmalzahlung in Höhe von 250,- Euro.
  • Angleichung der Jahressonderzahlung Ost in vier Schritten.
  • Zusage für Verhandlungen zur Eingruppierung kommunaler Lehrkräfte
  • (Quelle: https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/tarifabschluss-im-schnitt-rund-75-prozent-fuer-die-beschaeftigten/)

Die GEW hat bereits die neuen Tabellen veröffentlicht und auch Fragen und Antworten zum Tarifabschluss freigeschaltet. Hier kommt Ihr zu den neuen Tabellen und Erläuterungen der GEW: www.gew.de

Die Kirchengewerkschaft Niedersachen geht davon aus, dass in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) zeitnah die vollständige Übernahme dieses Tarifabschlusses für den betroffenen Bereich beschlossen wird. Für die weiterhin nach TV-L vergüteten Beschäftigten ist zum Jahresbeginn eine Tariferhöhung von 2,35% und die Einführung der Erfahrungsstufe 6 für die Entgeltgruppen 9-15 inkraft getreten.

Aus Sicht der Kirchengewerkschaft Niedersachsen muss eine Einbeziehung aller Beschäftigten in den TVöD erfolgen, da die bisherige Anwendung des TV-L, des TVöD und der Dienstvertragsordnung nur sehr schwer durchschaubar geworden ist und vor allem auch den Kolleginnen und Kollegen in den Personalabteilungen sowie den Mitarbeitervertretungen unnötige Mehrarbeit aufbürdet.