„Pädagogisches Häppchen“ wird zum großen Brocken: Antrag auf Rückerstattung wird abgelehnt!

Pressemitteilung 12. Juli 2018

Am 01.02.2018 haben wir Euch von unserer Frage „Darf das Pädagogische Häppchen etwas kosten?“ berichtet.
Klare Antworte war: Nein! Der Arbeitgeber kann weder Essensgeld dafür verlangen noch kann das Finanzamt Steuern dafür eintreiben.
Viele von Euch hatten zu diesem Zeitpunkt aber für das „Pädagogische Häppchen“ bereits gezahlt und forderten nun mit dem von uns erstellten Antrag rechtmäßig ihr Geld zurück.
Umso erstaunter waren Kita-MitarbeiterInnen in Hannover, als sie die Antwort der Geschäftsstelle Kindertagesstätten des Ev-luth. Stadtkirchenverbands Hannover erhielten: Es erfolgte eine Ablehnung des Antrags!
Die Begründung der Geschäftsstelle hatte zudem einen über das Sachliche in Richtung Angstmache gehenden Charakter:
„Der aktuellen Interpretation, wie von der Kirchengewerkschaft vorgetragen, können wir nicht folgen, da die derzeitige Einstufung Ihrer Verpflegung innerhalb der Kindertagesstätten oder wie Sie es nennen, des päd. Happens nicht von der Finanzverwaltung Hannover bestätigt wurde. Solange das Finanzamt als prüfendes Amt diese Ansicht nicht schriftlich uns gegenüber bestätigt hat, sehen wir uns leider nicht in der Lage, Ihrem Antrag zu entsprechen. Ansonsten könnten erhebliche Nachforderungen an Lohnsteuer und Sozialabgaben für Sie und den Stadtkirchenverband entstehen. Diese Nachwirkungen können sich auch über mehrere Jahre rückwirkend erstrecken.“

Das wird von der Kirchengewerkschaft Niedersachsen nicht hingenommen.

Zum einen ist es nicht unsere Ansicht sondern die Feststellung eines Urteils des Niedersächsischen Finanzgerichts Hannover von 2009. Zum anderen ist uns bekannt, dass es beim Ev.-luth. Stadtkirchenverband – nach einem Gespräch mit dem Landeskirchenamt – auf führender Ebene sehr wohl ein Bewusstsein dafür gibt, dass das “Pädagogische Häppchen“ kostenfrei ist. Dies wurde auch gegenüber Herrn Bacher, dem Betriebswirtschaftlichen Leiter der Geschäftsstelle Kindertagesstätten, kommuniziert. Nur stößt dieses Bewusstsein bei Herrn Bacher bisher auf taube Ohren.

Wir haben zweien unserer Mitglieder, die vom Fall „pädagogisches Häppchen“ betroffen sind, Rechtsschutz gewährt. Im Zuge dessen hat der Fachanwalt für Arbeitsrecht Reinhold Schneegans den Stadtkirchenverband mit Frist aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Ansonsten wird Klage eingereicht.

Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Ihr zu Eurem Recht kommt und werden Euch berichten!