Komplettübernahme des TV-L und Überleitung des Sozialdienstes zum TVöD

Pressemitteilung 16. August 2017

Es wird zeitnah in der Septembersitzung der ADK zur Komplettübernahme des Änderungstarifvertrages zum TV-L kommen. Grundsätzlich besteht jetzt auch zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite Einvernehmen darüber, dass auch die Beschäftigten des Sozialdienstes in den TVöD übergeleitet werden. Strittig ist nur noch der Zeitpunkt der Überleitung:

  • Die Arbeitnehmerseite fordert die rückwirkende Überleitung zum 01.01.2017.
  • Die Arbeitgeberseite will die Überleitung erst zum 01.01.2019.
  • Der Arbeitgeberschlichter Herr Dr. Abranowski schlägt gemeinsam mit dem Arbeitnehmerschlichter Herrn RA Baumann-Czichon die Überleitung zum 01.01.2018 vor.

Leider hat die Arbeitgeberseite den Schlichtungsvorschlag zunächst abgelehnt.

Jetzt wird von der Arbeitnehmerseite die zweite Stufe der Schlichtung eingeleitet. Dann geht es nur noch um den Zeitpunkt der Überleitung des Sozialdienstes zum TVöD.

Nachdem auch diese Hürde überwunden ist, steht die Forderung nach dem TVöD für Alle auf der Tagesordnung. Wenn schon von einer Dienstgemeinschaft gesprochen wird, sollte es nicht noch unterschiedliche Tarifwerke für verschiedene Berufsgruppen geben.

Wer das unterstützt, sollte Mitglied in der Kirchengewerkschaft Niedersachsen sein!