Tarifangleichung mit acht Monaten Verspätung

10. November 2011

Es ist vollbracht! Es hat zwar fast so lange gedauert, wie eine Schwangerschaft, aber jetzt gab es eine Einigung in der ADK.

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) beschloss am 10. November 2011 die Übernahme des Tarifergebnisses des TV-L Bereichs vom 01.04.2011, einschließlich der pauschalen Einmalzahlung von 360 € für die ersten drei Monate des Jahres (Teilzeitkräfte anteilig) mit acht Monaten Verspätung. Die Verspätung kam zustande, weil die kirchlichen Arbeitgeber zunächst eine völlig unzumutbare allgemeine Notlagenregelung zur Bedingung für die Tarifübernahme durchsetzen wollten. Das hat sie zwar nicht geschafft, aber doch deutlich ihre Gutsherren-Macht trotz sehr voller kirchlicher Kassen demonstriert. Partnerschaft sieht anders aus! (Wir können uns fest darauf verlassen, dass die kirchlichen Arbeitgeber kein Interesse an einem gerechten Lohn, aber an ihren prallen Rücklagen und Haushaltsüberschüssen haben!)

Die Einmalzahlung wird mit dem Novemberlohn ausgezahlt. Die Höhe der Sonderzahlungen könnte fälschlicherweise zu dem Eindruck führen, dass im kirchlichen Bereich wieder die volle tarifliche Jahressonderzahlung ansteht. Natürlich ist dem nicht so! Das Weihnachtsgeld bleibt gegenüber dem TV-L um 12 % abgesenkt.  Mehr: Die Nachzahlungen für die Zeit ab April 2011 werden mit dem Dezemberlohn ausgezahlt. Die Arbeitgeberseite war nicht bereit, anzuerkennen, dass die verspätete Nachzahlung einen materiellen Nachteil für die Arbeitnehmerseite und eine völlig ungerechtfertigte Bereicherung der Arbeitgeberseite darstellt. Diese selbstgerechten Herren der Arbeitgeberseite haben  als Kirchenbeamte (größtenteils im höheren Dienst) selbst die Tariferhöhungen seit Juni in der Tasche. Sie sprechen trotzdem ohne sichtbare Schuldgefühle und mit demonstrativer Selbstverständlichkeit von der angeblichen Gleichheit in der kirchlichen Dienstgemeinschaft und vom “bewährten” Dritten Weg, den sie in “kleinkrämerischer” Weise verfolgen. Über den von der Arbeitnehmerseite geforderten Verspätungsausgleich wird mit Hilfe der Schlichtung weiter zu verhandeln sein, denn hier haben die kirchlichen Arbeitgeber nicht eine Spur von Einsicht! Wir hoffen, der Schlichter bringt sie wieder auf den richtigen Weg zurück.

So sieht der mit “Dritter-Weg-Verspätung” übernommene Abschluss im Einzelnen aus:

Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L

Die Tabellenentgelte werden wie folgt erhöht:
  •  ab 1. April 2011 um 1,5 v.H. und
  •  ab 1. Januar 2012 um weitere 1,9 v.H. sowie anschließend um 17 Euro.

    Einmalzahlung
    • Beschäftigte erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig).

    Am Montag, den 14. November 2011 werden die Kirchengewerkschaft MVV-K und der VKM in der nächsten Strategiebesprechung beraten, wie sich die Mitarbeiterseite gegen die knallharte Arbeitgeberseite besser aufstellen kann.