Reformationstag 2011: Der MVV wird Kirchengewerkschaft
31. Oktober 2011
Einstimmig beschloss die Mitgliederversammlung des MVV am Reformationstag die Bildung einer Kirchengewerkschaft für Niedersachsen. Zugleich wurden die zukünftigen Mitgliederbeiträge erheblich erhöht, um mehr Personal für die Arbeit der Gewerkschaft beschäftigen zu können. Die neuen Regelungen gelten ab 2012. Ab diesem Zeitpunkt erhalten alle unsere Mitglieder Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Die Kirchengewerkschaft MVV-K strebt Tarifverträge an. (Dieses Lied wurde auf der Mitgliederversammlung nach der Melodie von “Vertraut den neuen Wegen, EG 395″ gesungen: Lied Kirchengewerkschaft) Solange die Kirchengewerkschaft MVV Tarifverträge nicht durchsetzen kann, vertritt sie energisch die Interessen der kirchlichen Beschäftigten in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK). Dort werden die Arbeitsbedingungen für die 35.000 Beschäftigten der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ausgehandelt.
Die Kirchengewerkschaft MVV-K hat im Rahmen ihrer Mitarbeit in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) immer wieder die Erfahrung machen müssen, dass die Behauptung der kirchlichen Arbeitgeberseite über einen fairen Interessenausgleich lediglich eine Illusion darstellt, die nur der Interessenlage der Arbeitgeberseite entspricht. Der MVV-K bekennt sich eindeutig zum Ziel des Abschlusses von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz und auch zum unveräußerlichen Grundrecht der Arbeitnehmer auf einen Arbeitskampf unter Einschluss von Streikaktionen.
Die Kirchengewerkschaft MVV-K strebt an, durch Einmischung in den Dritten Weg zu Gunsten der Beschäftigten weiter zu wachsen, um schließlich tarifmächtig werden zu können. Diese Haltung unterscheidet sie von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die Tarifverträge durch einen (ohnmächtigen) Boykott des Dritten Weges durchsetzen will.
