MVV-K lässt Mitarbeit in der ADK ruhen!

20. Januar 2012

Der Vorstand der Kirchengewerkschaft MVV-K hat beschlossen, dass wir bis zur Konföderationssynode am 10. März die Mitarbeit in der ADK ruhen lassen. Grund hierfür ist die beabsichtigte Abschaffung der Bankabstimmung und ein höchst unfaires Anhörungsverfahren  durch die Geschäftsstelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Trotz Anforderung werden der Kirchengewerkschaft MVV-K bisher wichtige Unterlagen vorenthalten.

 Zum Sachverhalt: Im Mitarbeitergesetz ist bisher ein klares Verfahren für den Interessensausgleich zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite in der ADK vorgesehen. Beide Seiten haben selbst innerhalb der Kirche unterschiedliche Interessen, z.B. bei Tariferhöhungen oder Weihnachtsgeldkürzungen.   Die neun Arbeitgebervertreter bilden „natürlich“ einen geschlossenen Block und verhalten sich wie eine Bank ohne jede Abweichungen, obwohl sie ihre Stimmen einzeln abgeben. Die nach außen wirksame Geschlossenheit der Arbeitnehmerseite ist bisher gesetzlich gesichert und hat uns manchen Erfolg gebracht.

 So sieht die bis 2012 befristete Regelung im Mitarbeitergesetz aus: „Beschlüsse werden mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stimmberechtigten gefasst. Die Vertreter der Mitarbeiter geben ihre Stimmen einheitlich durch einen Sprecher ab. Der Sprecher der Mitarbeiter wird zur Abgabe der Stimmen durch einen Beschluss der Vertreter der Mitarbeiter ermächtigt, der zuvor mit mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Vertreter der Mitarbeiter außerhalb der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission gefasst wird.“

 Nachdem voriges Jahr alle nach eigenem Bekunden diese kluge Bestimmung noch beibehalten wollten, hat nun die Arbeitsgemeinschaft der Verbände kirchlicher Mitarbeiter (VKM) in Niedersachsen die ersatzlose Streichung der einheitlichen Stimmabgabe  beantragt. Daraufhin wurde von Seiten der Geschäftsstelle nicht etwa eine erneute Stellungnahme der Kirchengewerkschaft MVV-K angefordert, sondern uns gleich eine zustimmende Meinungsäußerung der drei obersten Dienstbehörden weitergegeben. Erst nach diesem von der Konföderation betriebenen unfairen Meinungsbildungsprozess wurde die Kirchengewerkschaft MVV-K zur Stellungnahme aufgefordert. Wichtige Unterlagen, wie der Antrag der VKM Arbeitsgemeinschaft Niedersachsen vom 06.12.2012, das Schreiben der Konföderationsgeschäftsstelle die die obersten Dienstbehörden oder die Positionen der Landeskirchen Braunschweig, Hannover und Oldenburg wurden bisher nicht zur Verfügung gestellt, obwohl sie von uns ausdrücklich angefordert wurden.

 Die Kirchengewerkschaft MVV-K wird sich bis zur gesetzlichen Beschlussfassung in der Konföderationssynode darauf konzentrieren, eine Veränderung der Arbeitsgrundlage in der ADK im Schnellschussverfahren ohne geordnete Beteiligung aller an der ADK beteiligten Kräfte zu verhindern. Wir sind sehr daran interessiert, dass die Geschlossenheit des Arbeitnehmerlagers auch in Zukunft gesetzlich gewährleistet bleibt damit nicht wenige in Versuchung gebracht werden können… Diese bestehende Regelung zur Bankabstimmung war für den MVV-K zudem auch Grundlage für den gefundenen Kompromiss bei der letzten Neubesetzung der ADK.

Verlässlichkeit der Verfahrensregeln und die Geschlossenheit im Auftreten sind die Grundlagen für eine nachhaltige Wahrnehmung der Mitarbeiterinteressen in den Kirchen auf dem „Dritten Weg“. Anderenfalls demontiert sich der ohnehin umstrittene Weg selbst.