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Fortbildungsveranstaltung für Mitarbeitervertreter zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz

Donnerstag, 30. November 2006 um 10:00

Für die Kirchen sind die Auswirkungen des neuen Gesetzes besonders einschneidend, weil jede Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung verboten ist. Doch auch hier sind für die Kirchen gewisse Ausnahmen nach nationalem Gesetz vorgesehen, die aber nach europäischem Recht umstritten sind. Die Kirchenleitungen beschäftigen sich bereits intensiv mit dem neuen Gesetz. Auch Mitarbeitervertretungen sollten sich dringend hiermit auseinander setzen, da sogar die Frage der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen berührt wird.

Der Mitarbeitervertretungsverband bietet deshalb am 30. November 2006 ab 10 Uhr eine Tagesfortbildung für Mitarbeitervertreter in Hannover an. Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Herr Dr. Burkhard Voigt, auch bekannt als Direktor der Schiedsstelle, wird das Gesetz vorstellen und erläutern. Anschließend an die Mittagspause wird die praktische Relevanz an Hand von Fallbeispielen verdeutlicht. Nach einer kurzen Kaffeepause schließt sich eine allgemeine Fragestunde an, nach dem Motto: “Was Sie den Schiedsstellenvorsitzenden Dr. Voigt schon immer fragen wollten?”

Dr. Voigt ist in Gleichstellungsfragen ausgewiesener Experte, da er im Bundesarbeitsministerium an den Vorarbeiten zum Gleichstellungsgesetz mitgewirkt hat. Die Veranstaltung wird gegen 16:00 Uhr enden.