Ergebnisse der ADK-Sitzung vom 08.06.2010
12. Juni 2010Pauschalregelungen für Aushilfskräfte ab 01.08.2010: Aushilfskräfte werden bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu sechs Wochen pauschal der Engeltstufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet. Dies gilt auch bei mehrmaligen Aushilfstätigkeiten, sofern die jeweilige Zeitdauer sechs Wochen nicht überschreitet. Diese Regelung erspart den Beschäftigten in den Personalabteilungen und den Mitarbeitervertretungen viel Arbeit. Die Regelung hätte eigentlich schon im März beschlossen werden sollen, aber aufgrund der Einwendungen einiger Amtsleiter aus dem Bereich der Landeskirche Hannovers, die diese Regelung als zu teuer ansahen, wurde die bereits im Vorbereitungsausschuss erzielte Einigung plötzlich von der Arbeitgeberseite nicht mehr mitgetragen. Doch Ende gut, alles gut!
In den Vorbereitungsausschuss wurde auch die Frage des innerkirchlichen Arbeitgeberwechsels überwiesen. Der MVV hatte gegen die Ablehnung des Arbeitnehmerantrags Einwendungen erhoben, so dass weiter nach einer Einigung gesucht werden muss. Hier mauern die Arbeitgeber: Sie sind der Ansicht, dass aus der von ihnen postulierten “Dienstgemeinschaft” keine positiven Rechtsfolgen für die Beschäftigten beim Arbeitgeberwechsel abzuleiten seien. Also muss das Dienstgemeinschaftskonzept auf den Prüfstand gestellt werden. Aus Sicht des MVV-K darf die Solidarität der Dienstgemeinschaft nicht an der Kirchengemeindegrenze enden, sondern muss sich auf den gesamten kirchlichen Bereich, mindestens auf den Geltungsbereich der DVO erstrecken und einen unschädlichen innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel ermöglichen. Ein Dienstgemeinschaftskonzept, das den Anspruch einer Solidargemeinschaft aufgibt, hat keine Existenzberechtigung mehr.
Ebenfalls in den Ausschuss überwiesen, wurde die Regelung zum erweiterten polizeilichen Führungszeugnis, dass zukünftig von allen Beschäftigten verlangt werden kann, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Hier scheint eine Einigung möglich. W.M.
