Ende der Einheit im Arbeitnehmerlager?

9. Januar 2012

Völlig überraschend erreichte die Kirchengewerkschaft MVV-K jetzt ein Brief der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen, in dem mitgeteilt wurde, dass der Verband Kirchlicher Mitarbeiter (vkm) die Bankabstimmung nicht mehr als sachgerecht ansieht. Er fordert deshalb, diese Regelung ersatzlos zu streichen: (Schreiben der Konföderation).
Die Bankabstimmung, die im Mitarbeitergesetz verankert ist, sorgt dafür, dass nicht einzelne Arbeitnehmervertreter in der ADK mit der Arbeitgeberseite stimmen können. Diese Regelung gibt es erst seit 2005, als die ADK neu besetzt wurde und neben dem vkm und dem MVV auch die Gewerkschaft ver.di beteiligt war. Es war 2005 ein Kraftakt, dies zu erreichen. Verdi hat sich zwecks Durchsetzung von Tarifverträgen zurückgezogen und nur noch vkm und MVV verhandeln weiter auf dem sog. Dritten Weg die Arbeitsbedingungen in den Kirchen Niedersachsens für die 35.000 kirchlichen Beschäftigten.

Die Kirchengewerkschaft MVV warnt dringend vor dieser Gesetzes-Änderung. In der Arbeits- und dienstrechtlichen Kommission ADK  werden die Beschlüsse über die Veränderungen unserer Arbeitsbedingungen – auch bei Löhnen und Gehältern – mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Arbeitnehmer in der ADK haben neun Sitze. Diese neun Arbeitnehmervertreter  haben sich bisher partnerschaftlich und einheitlich auf ein gemeinsames Votum der Arbeitnehmerseite einigen müssen und „wie eine Bank“ abgestimmt.

Damit nicht ein Abtrünniger der Arbeitgeberseite zur Mehrheit verhelfen kann, hat die Arbeitnehmerseite bisher ihre Stimmen einheitlich durch ihren Sprecher abgegeben, nach vorheriger Beratung und interner Abstimmung mit mindestens einer 2/3 Mehrheit der neun Arbeitnehmervertreter in der ADK. Das zwingt alle zu Kompromissen, zur Einigkeit und Geschlossenheit. Diese daraus resultierende Stärke hat dazu beigetragen, dass wir die volle Anbindung an den Öffentlichen Dienst der Länder zurück gewinnen konnten! Hier kann die bisherige Regelung eingesehen werden: Beschlussfassung der ADK.

Umso mehr überrascht jetzt der Vorstoß des vkm, der ohne Rücksprache mit dem MVV, als der anderen beteiligten Arbeitnehmerorganisation, unternommen wurde. Wir sehen hierin eine deutliche Schwächung der Arbeitnehmerseite in der ADK sowie der legitimen Arbeitnehmerinteressen.

Die  Kirchengewerkschaft MVV-K möchte die Einheit des Arbeitnehmerlagers erhalten.

Wir sollten weiter am Prinzip der Geschlossenheit (Bankabstimmung) festhalten.

Um die Einheit des Arbeitnehmerlagers wiederherzustellen, ist die Kirchengewerkschaft MVV-K bereit, sich an einem gemeinsamen Mediationsverfahren zu beteiligen. Wir bitten Euch alle um lautstarke Äußerung: die Einheit der Arbeitnehmerseite in der ADK muss erhalten werden!

So war es früher:

http://www.gamav.de/archiv/2007/aenderung_mg_15032007.htm