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GEW-Präsentation: Schluss mit den Reallohnverlusten
Dienstag, 21. Februar 2012
Die Inflationsrate ist auch für die kirchlichen Beschäftigten höher als die letzten Tariferhöhungen. Es wird immer schwerer mit dem Einkommen auszukommen. Was muss sich ändern? Manche glauben sogar immer noch, dass auch in Zukunft in Deutschland Zurückhaltung bei Lohnforderungen angesagt seien. Die GEW sagt, das verschärft nur die europäische Finanzkirise. Sehenswert:
GEW-Präsentation für höhere Löhne im Öffentlichen Dienst
MVV kritisiert Einladung zur ADK-Sitzung am 29.02.2012
Freitag, 17. Februar 2012
Fragwürdige Einladung zu einer nicht beschlussfähigen ADK-Sitzung
Aktuell ist die Zusammenarbeit in der ADK schwer belastet, da die AG VkM Niedersachsen sich wieder “alte Verhältnisse” wünscht. Das Modell der Bankabstimmung soll abgeschafft werden.
Die Kirchengewerkschaft MVV ist darüber empört und hat beschlossen, bis zur Sitzung der Synode der Konföderation am 10.03.2012 im Annastift Hannover die Mitarbeit in der ADK ruhen zu lassen. Auf dieser Synode könnte die Bankabstimmung aus den ADK-Regularien gestrichen werden.
Aus Sicht der Kirchengewerkschaft MVV ist es wichtig, sich auch in schwierigen Zeiten zu treffen und auszutauschen. Doch ein gemeinsames Treffen zwischen MVV und VkM im Februar 2012 ging leider ergebnislos aus.
Trotz dessen, dass Dietrich Kniep, der Vorsitzende der ADK und gleichzeitig Vorsitzende des VkM Hannover, von der Unterbrechung der Zusammenarbeit weiß, hat er zu einer Sitzung der ADK für den 29.02.2012 eingeladen. Diese Sitzung kann ohne Kirchengewerkschaft MVV laut Mitarbeitergesetz nicht beschlussfähig sein. Die Kirchengewerkschaft MVV sieht hier ein unkollegiales Verhalten Knieps in seiner Position als ADK-Vorsitzendem. Es geht schlicht um 11 Tage bis zur Synode der Konföderation, in denen ein Abwarten angezeigt wäre.
Fraglich ist die Motivation für dieses Handeln und bietet viel Raum für Spekulationen. Will der VKM mit den Arbeitgebern allein agieren oder will der VkM die Kirchengewerkschaft MVV dafür verantwortlich machen, dass die neue Entgeltordnung erst später rückwirkend wirksam wird? Dieser Eindruck drängt sich auf.
Es wäre viel zielführender, einen ADK-Termin nach dem 10.03.2012 zu setzen und zur sachlichen Arbeit, die wir den 30.000 Mitarbeitern schulden, zurück zu kehren, anstatt zu sinnlosen Terminen einzuladen.
Dritter Weg: Mit Zuckerbrot und Peitsche
Freitag, 10. Februar 2012
Zuckerbrot von Bischof Meister, die Peitsche von der Oberlandeskirchenrätin Radtke?
Oder: Warum spricht die Konföderation hier nicht mit einer Stimme?
Am 10. März 2012 tagt die Konföderationssynode im Anna-Stift Hannover, um über das Mitarbeitergesetz zu beschließen. Dabei geht es unter TOP 8 um die Arbeitsgrundlage der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) TO Synode 10 März 2012. Während der Ratsvorsitzende der Konföderation, der Landesbischof Ralf Meister, für eine faire Behandlung der Arbeitnehmerseite eintritt und sich sogar für die Zurverfügungstellung von 30.000 Euro jährlich für die Verbesserung der Arbeitsgrundlage der Arbeitnehmerseite in der ADK eingesetzt hat
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Persönliche Stellungnahme des Arbeitnehmer-Sprechers
Donnerstag, 9. Februar 2012
Ein Beitrag von Ralf Reschke (Foto) aus Ganderkesee, Mitglied in der ADK und deren Arbeitnehmer-Sprecher, stellv. Vorsitzender der Kirchengewerkschaft MVV-K
Viele Beschäftigte unserer Kirche wissen nur wenig über die Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) und den „Dritten Weg“.
Und wer kennt schon die 9 Frauen und Männer, die die Interessen aller Beschäftigten gegenüber den 9 Vertretern der 3 niedersächsischen Kirchen (Konföderation) vertreten sollen?
Dass es zwei Verbände gibt, MVV und VKM, ist selbst den Kolleginnen und Kollegen in den MAV wenig bekannt oder wird leicht verwechselt.
Das mag man bedauern, oder beklagen. Ich glaube es lohnt sich, hier entsprechende Öffentlichkeits- Arbeit zu leisten um das Interesse für diese Arbeit zu wecken.
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Gesamtausschuss OL: Deutlicher Appell für Bankabstimmung
Sonntag, 5. Februar 2012Der Gesamtausschuss Oldenburg hat sich mit einer deutlichen Stellungnahme für den Erhalt der Bankabstimmung in der ADK ausgesprochen. Er weist zu Recht darauf hin, dass seit der Einführung der Bankabstimmung die Arbeitnehmerseite in der ADK stets mit einer Stimme gesprochen hat: Mit guten Ergebnissen für die Arbeitnehmerschaft! Es wird darauf hingewiesen, dass eine Spaltung der Arbeitnehmerseite stets zur Niederlage geführt hat und aus dem Solidaritätslied zitiert:
Unsre Herrn, wer sie auch seien,
sehen unsre Zwietracht gern,
denn solang sie uns entzweien,
bleiben sie doch unsre Herrn.
Berthold Brecht (Foto) 1898-1956
Mehr vom GA Oldenburg: Bankabstimmung in der ADK
Auch der Vorstand der Ev. Arbeitnehmerschaft – Landesverband Oldenburg äußert sich eindeutig in einer detaillierten Stellungnahme für die Beibehaltung der Bankabstimmung: Vorstand der Ev. Arbeitnehmerschaft – Landesverband Oldenburg
VKM-Antrag gegen die Bankabstimmung
Freitag, 3. Februar 2012Ralf Vullriede (Foto): Zur Krise in der ADK
Ralf Vullriede gehört dem Vorstand der Kirchengewerkschaft MVV-K an und ist Mitglied in der ADK. Vullriede ist außerdem MAV-Vorsitzender im Kirchenkreis Diepholz
Wie ein Paukenschlag kam die Information der Arbeitgeberseite über den Antrag der VKM’s Hannover, Braunschweig und Oldenburg Anfang des Jahres beim MVV (Mitarbeiter-Vertretungs-Verband) an.
Ohne vorherige Ankündigung bei den Kollegen hatten die VKM’s (Verband kirchlicher Mitarbeiter) bei der Geschäftsstelle der Konföderation den Antrag gestellt, das bewährte Verfahren der Bankabstimmung auf Arbeitnehmerseite wieder aufzuheben.
In der ADK (Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission) sind neun Arbeitgeber- und neun Arbeitnehmervertreter stimmberechtigt. Die Arbeitnehmer stimmen dort geschlossen (wie eine Bank) ab, nachdem sie sich vorab mit 2/3 Mehrheit (mind. 6) auf eine gemeinsame Linie verständigt haben. Es soll dadurch verhindert werden, dass einzelne Arbeitnehmervertreter (die alle abhängig beschäftigt sind) mit den Arbeitgebern zum Nachteil ihrer Kolleginnen und Kollegen abstimmen können.
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MVV-K lässt Mitarbeit in der ADK ruhen!
Freitag, 20. Januar 2012
Der Vorstand der Kirchengewerkschaft MVV-K hat beschlossen, dass wir bis zur Konföderationssynode am 10. März die Mitarbeit in der ADK ruhen lassen. Grund hierfür ist die beabsichtigte Abschaffung der Bankabstimmung und ein höchst unfaires Anhörungsverfahren durch die Geschäftsstelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Trotz Anforderung werden der Kirchengewerkschaft MVV-K bisher wichtige Unterlagen vorenthalten.
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Ende der Einheit im Arbeitnehmerlager?
Montag, 9. Januar 2012
Völlig überraschend erreichte die Kirchengewerkschaft MVV-K jetzt ein Brief der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen, in dem mitgeteilt wurde, dass der Verband Kirchlicher Mitarbeiter (vkm) die Bankabstimmung nicht mehr als sachgerecht ansieht. Er fordert deshalb, diese Regelung ersatzlos zu streichen: (Schreiben der Konföderation).
Die Bankabstimmung, die im Mitarbeitergesetz verankert ist, sorgt dafür, dass nicht einzelne Arbeitnehmervertreter in der ADK mit der Arbeitgeberseite stimmen können. Diese Regelung gibt es erst seit 2005, als die ADK neu besetzt wurde und neben dem vkm und dem MVV auch die Gewerkschaft ver.di beteiligt war. Es war 2005 ein Kraftakt, dies zu erreichen. Verdi hat sich zwecks Durchsetzung von Tarifverträgen zurückgezogen und nur noch vkm und MVV verhandeln weiter auf dem sog. Dritten Weg die Arbeitsbedingungen in den Kirchen Niedersachsens für die 35.000 kirchlichen Beschäftigten.
Die Kirchengewerkschaft MVV warnt dringend vor dieser Gesetzes-Änderung. In der Arbeits- und dienstrechtlichen Kommission ADK werden die Beschlüsse über die Veränderungen unserer Arbeitsbedingungen – auch bei Löhnen und Gehältern – mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Arbeitnehmer in der ADK haben neun Sitze. Diese neun Arbeitnehmervertreter haben sich bisher partnerschaftlich und einheitlich auf ein gemeinsames Votum der Arbeitnehmerseite einigen müssen und „wie eine Bank“ abgestimmt.
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Frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2012!
Mittwoch, 21. Dezember 2011Die Kirchengewerkschaft MVV wünscht ihren Mitgliedern, Freunden und Kritikern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein gutes neues Jahr 2012.
Mehr: Weihnachts_Postkarte_2011
Die Entgeltordnung für den TV-L Bereich
Freitag, 16. Dezember 2011
Die GEW hat die bisher nicht verfügbare Entgeltordung für den TV-L Bereich in Auszügen veröffentlicht: EGO-Auszug. Es besteht grundsätzliche Einigkeit innerhalb der ADK, dass diese Entgeltordnung auch für den kirchlichen Bereich rückwirkend zum 01. Januar 2012 übernommen werden wird. Bereits verhandelt wird die Anwendung der Grundsätze der TV-L Entgeltordnung auf die kircheneignen Tätigkeitsmerkmale. Insbesondere der MVV dringt darauf, auch für den Kitabereich kircheneigene Tätigkeitsmerkmale zu entwickeln.

