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Gesamtausschuss OL: Deutlicher Appell für Bankabstimmung

Sonntag, 5. Februar 2012

Der Gesamtausschuss Oldenburg hat sich mit einer deutlichen Stellungnahme für den Erhalt der Bankabstimmung in der ADK ausgesprochen. Er weist zu Recht darauf hin, dass seit der Einführung der Bankabstimmung die Arbeitnehmerseite in der ADK stets mit einer Stimme gesprochen hat: Mit guten Ergebnissen für die Arbeitnehmerschaft! Es wird darauf hingewiesen, dass eine Spaltung der Arbeitnehmerseite stets zur Niederlage geführt hat und  aus dem Solidaritätslied zitiert:

Unsre Herrn, wer sie auch seien,
sehen unsre Zwietracht gern,
denn solang sie uns entzweien,
bleiben sie doch unsre Herrn.
Berthold Brecht (Foto) 1898-1956

Mehr vom GA Oldenburg: Bankabstimmung in der ADK

 Auch der Vorstand der Ev. Arbeitnehmerschaft – Landesverband Oldenburg äußert sich eindeutig in einer detaillierten Stellungnahme für die Beibehaltung der Bankabstimmung: Vorstand der Ev. Arbeitnehmerschaft – Landesverband Oldenburg

VKM-Antrag gegen die Bankabstimmung

Freitag, 3. Februar 2012

Ralf Vullriede (Foto): Zur Krise in der ADK

Ralf Vullriede gehört dem Vorstand der Kirchengewerkschaft MVV-K an und ist Mitglied in der ADK. Vullriede ist außerdem MAV-Vorsitzender im Kirchenkreis Diepholz 

 Wie ein Paukenschlag kam die Information der Arbeitgeberseite über den Antrag der VKM’s Hannover, Braunschweig und Oldenburg Anfang des Jahres beim MVV (Mitarbeiter-Vertretungs-Verband) an.

Ohne vorherige Ankündigung bei den Kollegen hatten die VKM’s (Verband kirchlicher Mitarbeiter) bei der Geschäftsstelle der Konföderation den Antrag gestellt, das bewährte Verfahren der Bankabstimmung auf Arbeitnehmerseite wieder aufzuheben.

In der ADK (Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission) sind neun Arbeitgeber- und neun Arbeitnehmervertreter stimmberechtigt. Die Arbeitnehmer stimmen dort geschlossen (wie eine Bank) ab, nachdem sie sich vorab mit 2/3 Mehrheit (mind. 6) auf eine gemeinsame Linie verständigt haben. Es soll dadurch verhindert werden, dass einzelne Arbeitnehmervertreter (die alle abhängig beschäftigt sind) mit den Arbeitgebern zum Nachteil ihrer Kolleginnen und Kollegen abstimmen können.
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MVV-K lässt Mitarbeit in der ADK ruhen!

Freitag, 20. Januar 2012

Der Vorstand der Kirchengewerkschaft MVV-K hat beschlossen, dass wir bis zur Konföderationssynode am 10. März die Mitarbeit in der ADK ruhen lassen. Grund hierfür ist die beabsichtigte Abschaffung der Bankabstimmung und ein höchst unfaires Anhörungsverfahren  durch die Geschäftsstelle der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Trotz Anforderung werden der Kirchengewerkschaft MVV-K bisher wichtige Unterlagen vorenthalten.
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Ende der Einheit im Arbeitnehmerlager?

Montag, 9. Januar 2012

Völlig überraschend erreichte die Kirchengewerkschaft MVV-K jetzt ein Brief der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen, in dem mitgeteilt wurde, dass der Verband Kirchlicher Mitarbeiter (vkm) die Bankabstimmung nicht mehr als sachgerecht ansieht. Er fordert deshalb, diese Regelung ersatzlos zu streichen: (Schreiben der Konföderation).
Die Bankabstimmung, die im Mitarbeitergesetz verankert ist, sorgt dafür, dass nicht einzelne Arbeitnehmervertreter in der ADK mit der Arbeitgeberseite stimmen können. Diese Regelung gibt es erst seit 2005, als die ADK neu besetzt wurde und neben dem vkm und dem MVV auch die Gewerkschaft ver.di beteiligt war. Es war 2005 ein Kraftakt, dies zu erreichen. Verdi hat sich zwecks Durchsetzung von Tarifverträgen zurückgezogen und nur noch vkm und MVV verhandeln weiter auf dem sog. Dritten Weg die Arbeitsbedingungen in den Kirchen Niedersachsens für die 35.000 kirchlichen Beschäftigten.

Die Kirchengewerkschaft MVV warnt dringend vor dieser Gesetzes-Änderung. In der Arbeits- und dienstrechtlichen Kommission ADK  werden die Beschlüsse über die Veränderungen unserer Arbeitsbedingungen – auch bei Löhnen und Gehältern – mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Arbeitnehmer in der ADK haben neun Sitze. Diese neun Arbeitnehmervertreter  haben sich bisher partnerschaftlich und einheitlich auf ein gemeinsames Votum der Arbeitnehmerseite einigen müssen und „wie eine Bank“ abgestimmt.
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Frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2012!

Mittwoch, 21. Dezember 2011

Die Kirchengewerkschaft MVV  wünscht ihren Mitgliedern, Freunden und Kritikern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein gutes neues Jahr 2012.
Mehr: Weihnachts_Postkarte_2011


Die Entgeltordnung für den TV-L Bereich

Freitag, 16. Dezember 2011

Die GEW hat die bisher nicht verfügbare Entgeltordung für den TV-L Bereich in Auszügen veröffentlicht: EGO-Auszug. Es besteht grundsätzliche Einigkeit innerhalb der ADK, dass diese Entgeltordnung auch für den kirchlichen Bereich rückwirkend zum 01. Januar 2012 übernommen werden wird. Bereits verhandelt wird die Anwendung der Grundsätze der TV-L Entgeltordnung auf die kircheneignen Tätigkeitsmerkmale. Insbesondere der MVV dringt darauf, auch für den Kitabereich kircheneigene Tätigkeitsmerkmale zu entwickeln.

MVV-Interview mit Landesbischof Meister

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Äußerungen von Landesbischof Ralf Meister zum „Schlüsselberuf Pastor“ auf dem Generalkonvent des Sprengels Osnabrück in Melle haben in der Mitarbeiterschaft der Landeskirche für große Unruhe gesorgt. So sollte laut Meister nicht weiter bei den Pastorenstellen gekürzt werden. Ob das dann zu Lasten von Diakonen oder anderen Berufsgruppen gehen soll, und ob die Sparbeschlüsse der Synode nach dem Aktenstück 98 (10% bei Pastoren, 15% bei Diakonen) nicht mehr gelten, waren plötzlich wieder offene Fragen.

Wir wollten es genau wissen und haben den Bischof gefragt. Mehr:
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Gemeinsame MAV-Fortbildungen 2012

Mittwoch, 23. November 2011

Die drei Kirchengewerkschaften VKM-Deutschland, die Gewerkschaft Kirche und Diakonie und die Kirchengewerkschaft MVV-K verstärken ihre Zusammenarbeit. Dazu gehört das gemeinsames Fortbildungsangebot 2012. Mitarbeitervertretungen erhalten so die Möglichkeit des Meinungsaustausches über den Bereich der eigenen Landeskirchen hinaus. Hier ist das gesamte Programm zu finden: Fortbildungen 2012

Tarifangleichung mit acht Monaten Verspätung

Donnerstag, 10. November 2011

Es ist vollbracht! Es hat zwar fast so lange gedauert, wie eine Schwangerschaft, aber jetzt gab es eine Einigung in der ADK.

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) beschloss am 10. November 2011 die Übernahme des Tarifergebnisses des TV-L Bereichs vom 01.04.2011, einschließlich der pauschalen Einmalzahlung von 360 € für die ersten drei Monate des Jahres (Teilzeitkräfte anteilig) mit acht Monaten Verspätung. Die Verspätung kam zustande, weil die kirchlichen Arbeitgeber zunächst eine völlig unzumutbare allgemeine Notlagenregelung zur Bedingung für die Tarifübernahme durchsetzen wollten. Das hat sie zwar nicht geschafft, aber doch deutlich ihre Gutsherren-Macht trotz sehr voller kirchlicher Kassen demonstriert. Partnerschaft sieht anders aus! (Wir können uns fest darauf verlassen, dass die kirchlichen Arbeitgeber kein Interesse an einem gerechten Lohn, aber an ihren prallen Rücklagen und Haushaltsüberschüssen haben!)

Die Einmalzahlung wird mit dem Novemberlohn ausgezahlt. Die Höhe der Sonderzahlungen könnte fälschlicherweise zu dem Eindruck führen, dass im kirchlichen Bereich wieder die volle tarifliche Jahressonderzahlung ansteht. Natürlich ist dem nicht so! Das Weihnachtsgeld bleibt gegenüber dem TV-L um 12 % abgesenkt.  Mehr:
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Dritte Wege sind einfach länger!

Dienstag, 8. November 2011

Am Donnerstag, den 10. November 2011 findet die nächste ADK-Sitzung statt. Es geht  um die Übernahme des Tarifergebnisses des TV-L Abschlusses vom 01.04.2011. Es ist mit einer Einigung und einer schnellen Auszahlung der Nachzahlungen zu rechnen! Bisher ist die wertgleiche Tarifübernahme daran gescheitert, dass jeder Ausgleich für das verspätete Inkrafttreten abgelehnt wurde.


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